2018: Neue Schwellenwerte im Vergaberecht
Alle 2 Jahre werden auf Basis einer EU-Verordnung neue Schwellenwerte im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Am 29.12.2017 war es wieder soweit und somit gelten seit 01.01.2018 folgende neue Schwellenwerte:
- 5,548 Mio. € für Bauaufträge (zuvor 5,225 Mio. €),
- 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber (zuvor 209.000 €),
- 144.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberster und oberer Bundesbehörden sowie vergleichbarer Einrichtungen des Bundes (zuvor 135.000 €),
- 443.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern im Rahmen ihrer Sektorentätigkeit und für Aufträge des Bereiches Verteidigung und Sicherheit (zuvor 418.000 €),
- 5,548 Mio. € für Konzessionen (zuvor 5,225 Mio. €)
Weitere Informationen einschließlich der Links zu den Rechtsgrundlagen im Deutschen Vergabeportal.